Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für alle Verträge zwischen der Actuclic Autos AG, Sitz in Hamburg, und dem Auftraggeber (nachfolgend „Kunde“ genannt). Grundlage jedes Vertragsverhältnisses ist eine vorab erteilte, detaillierte Angebotskalkulation, die nach Annahme durch den Kunden verbindlich wird. Mündliche Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Form. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nur anerkannt, wenn wir ihrer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung erteilen. Die Actuclic Autos AG tritt hierbei als spezialisiertes Gartenbauunternehmen auf, das sich auf die Planung und Umsetzung von Gärten, Terrassen sowie die Pflege von Grünflächen konzentriert.
Unsere Leistungserbringung beschränkt sich strikt auf sechs Kernbereiche: 1) Bepflanzung mit Bäumen und Stauden, 2) individuelles Garten-Design und -Planung, 3) Installation von Bewässerungssystemen, 4) Bau von Terrassen und Gartenwegen, 5) saisonale Gartenpflege und 6) Raseninstallation sowie -pflege. Jeder Auftrag wird genau nach den in der Angebotskalkulation beschriebenen Spezifikationen ausgeführt. Änderungen im Umfang, wie zum Beispiel zusätzliche Bepflanzung oder erweiterte Erdarbeiten außerhalb des ursprünglichen Designs, müssen vorab schriftlich vereinbart und gesondert berechnet werden. Wir garantieren die fachgerechte Umsetzung gemäß den anerkannten Regeln der Technik für Garten- und Landschaftsbau.
Die Actuclic Autos AG haftet für Schäden, die durch leichte Fahrlässigkeit ihrerseits oder ihrer Erfüllungsgehilfen verursacht werden, nur dann, wenn ein wesentlicher Vertragspflichtenverstoß vorliegt. Für leichte Fahrlässigkeit bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit haften wir stets entsprechend der gesetzlichen Vorgaben. Bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz gilt die volle gesetzliche Haftung. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass bei der Bepflanzung mit Bäumen und Stauden sowie bei Raseninstallationen Witterungsbedingungen, Bodenbeschaffenheit und Schädlingsbefall Faktoren sind, auf die wir keinen Einfluss haben. Ein eingegangenes Pflanzensterben durch Hochwasser, Dürre oder Pilzbefall nach der Abnahme begründet keine Haftung oder Gewährleistung, es sei denn, es liegt ein konkreter Verschuldensfehler unsererseits vor.
Die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt in strenger Übereinstimmung mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Im Rahmen der Gartenplanung und -betreuung erheben wir nur die für den Vertragsschluss und die Leistungserbringung notwendigen Daten. Details zur Speicherung, Verarbeitung und Ihren Rechten als Betroffener entnehmen Sie bitte unserer separaten Datenschutzerklärung, die auf unserer Website einsehbar ist. Wir geben Ihre Daten nicht an Dritte weiter, es sei denn, dies ist zur Abwicklung des Gartenprojekts (z.B. mit Lieferanten für Terrassenplatten oder Bewässerungstechnik) erforderlich oder gesetzlich vorgeschrieben.
Das Material (Pflanzen, Steine, Bewässerungskomponenten, Rasenrasen) bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum der Actuclic Autos AG. Nach Zahlungseingang geht das Eigentum ohne weitere Erklärung auf den Kunden über. Darüber hinaus verbleiben alle Rechte an den von uns erstellten Gartenentwürfen, Planungszeichnungen und spezifischen Designkonzepten bei der Actuclic Autos AG. Der Kunde erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht zur Realisierung des Projekts am vereinbarten Standort. Eine Vervielfältigung oder Nutzung dieser Designs für andere Projekte ohne schriftliche Genehmigung ist untersagt.
Sowohl die Actuclic Autos AG als auch der Kunde können den Vertrag nur aus wichtigem Grund kündigen, wenn dem anderen Teil eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zugemutet werden kann. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere bei Zahlungsverzug des Kunden nach Mahnung oder bei einer wesentlichen Störung des Projektablaufs durch hohe Gewalt. Im Falle eines berechtigten Rücktritts durch den Kunden sind bereits erbrachte Leistungen (z.B. ausgeführte Terrasse, gelieferte Bäume) in vollem Umfang zu vergüten. Wir behalten uns vor, im Schadensfall weitergehende Ansprüche geltend zu machen. Bei der saisonalen Gartenpflege können Verträge schriftlich unter Einhaltung einer Frist von vier Wochen zum Ende des Kalendermonats gekündigt werden.
Es gilt das materielle Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das UN-Kaufrecht (CISG) findet keine Anwendung. Sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag der Sitz der Actuclic Autos AG in Hamburg. Für Verbraucher gilt das Recht ihres jeweiligen Wohnsitzes, jedoch bleibt der Gerichtsstand in Hamburg vereinbart, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Die gesetzliche Gewährleistungsfrist für unsere Leistungen (Gartenbau, Terrassenbau, Rasen) beträgt zwei Jahre ab dem Zeitpunkt der Abnahme des Werks. Bei der Bepflanzung mit Bäumen und Stauden gewähren wir eine garantierte Anwurzelungsfrist von vier Wochen nach Einpflanzung; Pflanzen, die innerhalb dieses Zeitraums ohne verschuldensbedingte Pflegefehler durch den Kunden eingehen, werden kostenlos ersetzt. Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Abnahme schriftlich zu rügen, andernfalls erlöschen Gewährleistungsansprüche. Als Verbraucherschutzunternehmen respektieren wir Ihr gesetzliches Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen gemäß den geltenden Vorschriften der BGB, welches im Angebotsdokument detailliert erläutert ist.